Preise für ergotherapeutische Behandlungen

Wenn Sie über eine gültige Verordnung für Ergotherapie verfügen, können Sie unser Angebot in Anspruch nehmen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dann die Kosten der Behandlung. Seit 2004 beträgt der Eigenanteil für Versicherte ab dem 18. Lebensjahr bei Heilmitteln 10% des Behandlungswertes plus 10 Euro für die jeweilige Verordnung. Befreiungen davon sind möglich und einkommensabhängig.

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse danach!

Den Einzug der Eigenanteile haben die gesetzlichen Krankenkassen erfolgreich auf die Heilmittelerbringer übertragen können.

Die GKV-Abrechnungssätze für einige GKV-Therapieleistungen (Stand 01.04.2023):

  • Ergotherapeutische Funktionsanalyse = € 33,71
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung = € 60,84
  • Psychisch-funktionelle Behandlung = € 76,15

Unsere Preise für Privatpatienten:

  • Ergotherapeutische Funktionsanalyse = € 68,00
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung = € 109,00
  • Psychisch-funktionelle Behandlung = € 137,00

Immer wieder versuchen private Krankenkassen, die Erstattungsbeträge zu kürzen – dies oft mit Begründungen, die nach verschiedenen Gerichtsurteilen nicht haltbar sind. Wir empfehlen Ihnen, in so einem Fall schriftlich Einspruch einzulegen und auf Ihr Recht zu bestehen. Sollte es dennoch Probleme geben, können Sie sich zunächst an einen Ombudsmann wenden, der als Schlichter kostenlos zwischen Ihnen und der PKV vermitteln soll.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier: http://www.pkv-ombudsmann.de/